Kosten refraktiv-chirurgischer Operationen
Die refraktive
Chirurgie ist von der Bundesärztekammer in den Katalog der individuell
zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen worden.
Die ausführliche Beratung vor einem refraktiv-chirurgischen
Eingriff mit eventuell notwendigen Untersuchungen sowie alle im
Zusammenhang mit der Operation notwendigen Leistungen werden Ihnen somit
direkt von uns nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
in Rechnung gestellt.
Auch
die LASIK zählt zu den Verfahren der Refraktiven Augenchirurgie,
die nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
vom 10. 12. 1999 Methoden darstellen, die nicht zu Lasten der Krankenkassen
erbracht werden dürfen (Originaltext). Wir können daher leider keinen Überweisungsschein und auch
keine Versicherungskarte zur Abrechnung akzeptieren.
Sollten Sie sich für
eine Finanzierung der Operationskosten interessieren, klicken Sie bitte hier.
Die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen an den FreeVis LASIK
Zentren können Sie jedoch gern erfragen:
Bitte wählen Sie das Verfahren aus, für das Sie die Behandlungskosten erfragen wollen. Wir senden Ihnen umgehend eine Kostenaufstellung gemäß GOÄ an Ihre E-mail Adresse zu.

